Fake-Shop melden lassen

Ein verdächtiger Shop gibt sich als Ihr Unternehmen aus?

Wir dokumentieren die auffälligen Seiten, untersuchen die technische Infrastruktur und übermitteln nachvollziehbare Missbrauchsmeldungen an die zuständigen Anbieter. Anschließend verfolgen wir die Rückmeldungen und prüfen, ob die gemeldeten Inhalte weiterhin erreichbar sind.

Unsere Arbeit umfasst technische Untersuchungen und die Übermittlung dokumentierter Tatsachen. Eine individuelle rechtliche Prüfung oder Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist nicht Bestandteil des Angebots.

  • DokumentiertSeitenaufnahmen mit Abrufzeitpunkt, technischen Metadaten und SHA-256-Prüfsummen.
  • Einzeln geprüftJede Meldung wird vor dem Versand auf Tatsachengrundlage, Vollständigkeit und passenden Meldeweg geprüft.
  • Erstattung nach 30 Tagen800 € netto je beauftragtem Shop. Ohne bestätigtes Ergebnis nach 30 Tagen erstatten wir den gezahlten Preis für diesen Shop.
Auftrag TD-2026-0042 Musterhaus Outdoor GmbH
musterhaus-outlet-sale.shop
  1. Seiten dokumentiertBildschirmaufnahme · Quelltext · SHA-256 3f9a…c21eEingang
  2. Infrastruktur untersuchtDomain · Registrar · Hosting · vorgeschaltete DiensteEingang
  3. Auftrag angenommen, Meldung versandteinzeln geprüft und freigegebenTag 1
  4. NachverfolgungAntworten · Erinnerungen · KontrollenTag 1–30
1 Shop · 2 AdressenPrüfzeitraum läuft
Einordnung

Wann wir helfen können

Wir untersuchen konkrete Hinweise darauf, dass ein Shop beispielsweise:

  • sich wahrheitswidrig als Ihre offizielle Website ausgibt;
  • Ihre Unternehmensdaten verwendet, um eine Verbindung zu Ihrem Unternehmen vorzutäuschen;
  • Zugangsdaten oder Zahlungsinformationen unter einer vorgetäuschten Identität abfragt;
  • kopierte Inhalte mit weiteren nachvollziehbaren Anzeichen einer Täuschung verbindet.

Die Verwendung eines Markennamens, von Produktbildern oder einer früheren Domain reicht allein nicht aus, um einen Shop als missbräuchlich einzustufen. Wir übernehmen keine individuelle Prüfung von Marken-, Urheber- oder Domainrechten. Streitige Rechtefragen gehören in anwaltliche Hände.

Sie haben als Privatperson bei einem verdächtigen Shop bezahlt? Dieses Angebot richtet sich an Unternehmen. Wenden Sie sich umgehend an Ihre Bank oder Ihren Zahlungsdienstleister und fragen Sie nach möglichen Rückbuchungen. Sie können den Sachverhalt außerdem bei der Polizei anzeigen und den Shop der Verbraucherzentrale melden.

Leistung

Unsere Leistungen

01

Seiten dokumentieren

Nach Eingang Ihres Auftrags starten wir die technische Erfassung der genannten Seiten. Soweit technisch möglich, speichern wir Bildschirmaufnahmen und abgerufenen Quelltext sowie URL, Abrufzeitpunkt, Abrufstatus und SHA-256-Prüfsummen. Fehlgeschlagene oder eingeschränkte Abrufe werden ebenfalls dokumentiert.

02

Infrastruktur untersuchen

Wir ermitteln öffentlich verfügbare Angaben zu Domain, Registrar, Hosting und vorgeschalteten Diensten. Dabei dokumentieren wir auch Unsicherheiten bei der Zuordnung.

03

Angaben und Beobachtungen zuordnen

Wir stellen die beobachteten Inhalte Ihren Angaben und Unterlagen gegenüber. Dabei unterscheiden wir eigene Feststellungen, Kundenangaben und noch ungeklärte Hinweise.

04

Tatsachenbasiert melden

Nach Annahme und Bezahlung des Auftrags übermitteln wir freigegebene Meldungen über geeignete Meldewege der Anbieter. Die Meldungen beschreiben konkrete Beobachtungen und enthalten die dafür erforderlichen Nachweise.

05

Nachverfolgen

Wir dokumentieren Antworten, erinnern an offene Meldungen und nutzen geeignete weitere Meldewege. Eine Beschwerde an ICANN Compliance kommt nur bei einem konkret benannten, einschlägigen Vertragspflichtthema in Betracht.

06

Berichten

Sie erhalten wöchentliche Statusberichte und einen Abschlussbericht mit Beobachtungen, Meldungen, Antworten und Prüfergebnissen.

In fünf Schritten

Ablauf

  1. Adressen und Beobachtungen nennen.

    Sie beschreiben konkrete Auffälligkeiten und reichen vorhandene Unterlagen ein. Wir starten die technische Erfassung.

  2. Bezahlen und Bestätigung erhalten.

    Sie zahlen über Stripe. Wir prüfen, ob wir den Auftrag innerhalb unseres Leistungsumfangs bearbeiten können, und bestätigen die Annahme per E-Mail. Bei Nichtannahme erstatten wir vollständig.

  3. Meldungen einzeln freigeben.

    Nach Annahme und Zahlung werden geeignete Meldungen auf Tatsachengrundlage geprüft und versandt.

  4. 30 Tage nachverfolgen.

    Der Zeitraum beginnt für jeden Shop mit seiner ersten versandten Meldung. Wir teilen Ihnen den Beginn und das Ende mit.

  5. Ergebnis dokumentieren oder erstatten.

    Sie erhalten einen Abschlussbericht. Ohne bestätigtes Ergebnis nach den Auftragsbedingungen erstatten wir innerhalb von sieben Kalendertagen.

Dokumentation

Was die Dokumentation aussagt

Eine Prüfsumme ermöglicht den späteren Vergleich einer Datei mit der bei uns dokumentierten Fassung. Der Abrufzeitpunkt stammt aus unserem Erfassungssystem.

Eine Prüfsumme allein bestätigt weder den Aufnahmezeitpunkt noch die Echtheit oder Vollständigkeit des dargestellten Seiteninhalts. Wir versprechen keine unabhängige Zeitbestätigung und keine bestimmte gerichtliche Beweiskraft.

Umfang

Leistungsgrenzen

Nicht enthalten sind individuelle Rechtsberatung, die rechtliche Bewertung von Schutzrechten, Abmahnungen, rechtliche Zahlungs- oder Unterlassungsforderungen, Verhandlungen über Ansprüche, gerichtliche Vertretung sowie UDRP-/URS-Verfahren und Domainrückübertragungen.

Erfordert ein Vorgang eine solche Prüfung, setzen wir die betroffene Meldung aus und informieren Sie. Eine anwaltliche Beauftragung erfolgt durch Sie gesondert.

Preis

Preis und Erstattung

800 € netto je beauftragtem Shop, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Bei 19 % Umsatzsteuer: 952 € brutto. Zahlung im Voraus über Stripe.

Enthalten sind technische Untersuchung, Dokumentation, freigegebene Missbrauchsmeldungen, Nachverfolgung für 30 Tage ab der ersten Meldung und Berichte.

Ohne bestätigtes Ergebnis am Ende dieses Zeitraums erstatten wir den für den betroffenen Shop gezahlten Preis einschließlich Umsatzsteuer innerhalb von sieben Kalendertagen.

Eine Weiterleitung zählt nur dann als Ergebnis, wenn sie die beanstandete Aktivität nicht fortsetzt oder dorthin weiterführt. Einzelne Verbindungsfehler, Zugriffssperren für unsere Prüfsysteme oder reine Suchmaschinenwarnungen reichen nicht aus.

Die genauen Prüfregeln und begrenzten Ausnahmen finden Sie in den Auftragsbedingungen. Weitere Shops werden nur nach Ihrer ausdrücklichen kostenpflichtigen Beauftragung aufgenommen.

Untersuchung und Meldung

800 € netto je Shop

zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer · bei 19 % 952 € brutto · Zahlung im Voraus über Stripe

  • Nachverfolgung für 30 Tage ab der ersten Meldung
  • Erstattung ohne bestätigtes Ergebnis innerhalb von sieben Kalendertagen
  • Vertragspartner: Cloudkasten GmbH
Untersuchung und Meldung beauftragen
Anbieter

Ein Service der Cloudkasten GmbH

Die Cloudkasten GmbH aus Erftstadt übernimmt die technische Untersuchung, Dokumentation, freigegebene Missbrauchsmeldungen und Nachverfolgung. Sie erhalten einen Ansprechpartner und regelmäßige Berichte über den Bearbeitungsstand.

Unternehmen
Cloudkasten GmbH
Sitz
Seestr. 20 G, 50374 Erftstadt
Handelsregister
Amtsgericht Köln, HRB 92697
Geschäftsführer
Alexander Hagemann
Weiteres Angebot
rep4.eu – EU-Datenschutzvertreter nach Art. 27 DSGVO
Kontakt
[email protected]

Nennen Sie die verdächtigen Adressen und beschreiben Sie konkrete Auffälligkeiten. Die bloße Verwendung Ihrer Marke oder einer früheren Domain genügt nicht.

Schritt 1 von 4

Verdächtige Adressen

Mit Eingang Ihres Auftrags starten wir die technische Erfassung der genannten Seiten. Pflichtangaben sind mit Stern markiert.

Verdächtige Adresse(n) Die vollständige Adresse, z. B. https://beispiel-shop.com, bis zu 10 Adressen. Adressen unter demselben Host, mit oder ohne „www.“, werden als ein Shop berechnet.

Zur Zuordnung Ihrer Angaben, ohne rechtliche Bewertung durch uns.

Häufige Fragen

Was Unternehmen vor dem Auftrag wissen wollen

Können Sie eine Abschaltung garantieren?

Nein. Über Maßnahmen entscheiden die jeweiligen Anbieter. Wir übernehmen Untersuchung, Meldung und Nachverfolgung. Ohne bestätigtes Ergebnis nach 30 Tagen greift unsere Erstattungsregel.

Wer prüft die Meldungen?

Wir prüfen Tatsachengrundlage, technische Nachweise und passenden Meldeweg. Eine individuelle rechtliche Prüfung ist damit nicht verbunden.

Wann werden die Meldungen versandt?

Nach Annahme und Bezahlung Ihres Auftrags sowie Prüfung und Freigabe der einzelnen Meldung. Fehlen notwendige Angaben, informieren wir Sie. Für die erste Meldung gilt die Startfrist in den Auftragsbedingungen.

Was passiert bei einer rechtlichen Auseinandersetzung?

Wir dokumentieren die Rückmeldung und setzen die betroffene Meldung aus, soweit eine individuelle rechtliche Bewertung erforderlich wird. Wir führen keine rechtliche Auseinandersetzung für Sie. Eine solche Aussetzung gilt nicht als von Ihnen verlangter Stopp.

Was bedeutet bestätigtes Ergebnis?

Die dokumentierte beanstandete Aktivität ist unter den beauftragten Adressen nicht mehr öffentlich abrufbar und wird auch nicht durch Weiterleitungen fortgesetzt. Das muss in zwei Kontrollen mit mindestens 24 Stunden Abstand innerhalb der letzten 72 Stunden des 30-Tage-Zeitraums bestätigt sein. Unklare Befunde zählen nicht als Ergebnis.

Was passiert bei einer neuen Domain?

Wir informieren Sie über den Fund. Eine neue Domain wird nur nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung als weiterer kostenpflichtiger Shop aufgenommen. Eine Weiterleitung auf einen fortgesetzten Fake-Shop zählt beim ursprünglichen Shop nicht als bestätigtes Ergebnis und wird für diese Ergebnisprüfung ohne Zusatzpreis berücksichtigt.

Können Sie feststellen, wer den Shop betreibt?

Wir untersuchen öffentlich verfügbare Infrastrukturinformationen. Eine Identifizierung der Betreiber gehört nicht zum Leistungsumfang und lässt sich daraus häufig nicht zuverlässig ableiten.

Wann und wie wird erstattet?

Ohne bestätigtes Ergebnis nach 30 Tagen erstatten wir innerhalb von sieben Kalendertagen auf das ursprüngliche Zahlungsmittel. Die begrenzten Ausnahmen für einen von Ihnen verlangten Stopp oder nachweislich ursächliche falsche Angaben beziehungsweise fehlende Mitwirkung stehen in den Auftragsbedingungen.