Ratgeber

Markenrechtsverletzung im Internet: was Markeninhaber praktisch tun können

Fake-Shops, nachgemachte Produkte und Domains mit fremden Markennamen gehören zu den häufigsten Markenverletzungen im Internet. Neben dem rechtlichen Weg gibt es einen praktischen: die Meldewege der Anbieter, über die ein Angebot erreichbar ist.

Wann von einer Markenverletzung die Rede ist

Vereinfacht gesagt liegt eine Markenverletzung nahe, wenn jemand im geschäftlichen Verkehr ohne Zustimmung ein Zeichen nutzt, das mit einer geschützten Marke identisch oder ihr verwechselbar ähnlich ist, für gleiche oder ähnliche Waren und Dienstleistungen. Im Internet betrifft das Shopnamen, Domains, Anzeigen, Produktangebote und Logos.

Ob im Einzelfall tatsächlich eine Verletzung vorliegt, ist eine rechtliche Bewertung. Streitige Rechtefragen gehören in anwaltliche Hände.

Typische Markenverletzungen im Internet

  • Fake-Shops, die Marke und Gestaltung eines echten Shops übernehmen
  • Domains mit dem Markennamen und Zusätzen, siehe Domain-Grabbing und Cybersquatting
  • Angebote nachgemachter Produkte auf Marktplätzen
  • Werbeanzeigen, die mit der Marke auf fremde Seiten führen
  • Profile in sozialen Netzwerken, die sich als offizieller Auftritt ausgeben

Die praktischen Meldewege

Viele Anbieter haben eigene Verfahren für Markeninhaber, die oft schneller wirken als jede förmliche Auseinandersetzung:

  • Marktplätze bieten Programme und Formulare für Markeninhaber, etwa zum Melden nachgemachter Produkte.
  • Soziale Netzwerke haben eigene Formulare für Marken- und Urheberrechtsmeldungen.
  • Suchmaschinen- und Werbenetzwerke nehmen Beschwerden zur Nutzung von Marken in Anzeigen entgegen.
  • Hoster und Registrar sperren Inhalte und Domains, die nachweislich für Betrug genutzt werden.

Bei Fake-Shops ist meist nicht die Marke allein entscheidend, sondern der Betrug: Ein Shop, der Vorkasse kassiert und nie liefert, verstößt gegen die Regeln praktisch jedes Anbieters. Je klarer eine Meldung diese Tatsachen belegt, desto eher wird sie bearbeitet.

Tatsachenbasierte Meldung statt Auseinandersetzung

Fakeshop TakeDown konzentriert sich auf den praktischen Weg: technische Untersuchung, Dokumentation und tatsachenbasierte Missbrauchsmeldungen über die offiziellen Meldewege der Anbieter. Individuelle Rechtsberatung und rechtliche Anspruchsdurchsetzung sind nicht enthalten.

Sie dürfen unsere Dokumentation und Berichte für Ihre eigenen Zwecke verwenden, einschließlich der Weitergabe an Ihre Rechtsberater, Behörden oder Gerichte.

Häufige Fragen

Brauche ich eine eingetragene Marke, um einen Fake-Shop zu melden?

Nein. Viele Meldungen beruhen auf Betrugsmerkmalen wie kopierten Inhalten, fremdem Impressum oder Vorkasse ohne Lieferung. Eine eingetragene Marke hilft aber bei den Markenformularen der Plattformen.

Welche Meldewege gibt es bei Marktplätzen und sozialen Netzwerken?

Die meisten großen Plattformen haben eigene Formulare oder Programme für Markeninhaber. Dort reichen Sie Marke, Registernummer und die betroffenen Angebote ein.

Prüft Fakeshop TakeDown, ob unsere Marke verletzt ist?

Nein. Wir bewerten keine Schutzrechte. Wir untersuchen die Seiten technisch, dokumentieren Auffälligkeiten und melden diese Tatsachen den zuständigen Anbietern.